Was bei Friseuren in Berlin ungeschriebenes Gesetz ist, sollte für Unternehmen definitiv schriftlich festgehalten werden. Ein Wettbewerbsverbot kann dem entgegenwirken. Dies wäre im Sinne des Arbeitsrechts bestimmt relativ eindeutig. Wenn dies nachvertraglich geschieht, muss meistens wie Sie bereits anführen dem ehemaligen Arbeitgeber eine Entschädigung gezahlt werden. Vielen Dank für Ihren Beitrag.
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